Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zusatzrente: Unangemessene Benachteiligung eines nach dem 50. Lebensjahr in den öffentlichen Dienst eingetretenen Versorgungsrentenempfängers wegen Halbanrechnung von Vordienstzeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei einer Zusatzversorgungsrente im öffentlichen Dienst; Anspruch auf volle Anrechnung von Vordienstzeiten oder auf ausschließliche Berücksichtigung von Zeiten im öffentlichen Dienst ohne Halbanrechnung von Vordienstzeiten und ohne ...
- Judicialis
Richtlinie 2000/78/EG; ; GG Art. 3; ; BGB § 307; ; VBLS § 41 Abs. 2 Satz 5 a.F.; ; VBLS § 41 Abs. 2b Satz 5 a.F.
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VBLS a. F. § 41 Abs. 2 S. 5; VBLS a. F. § 41 Abs. 2 b S. 5; VBLS a. F. § 42 Abs. 2 S. 1 a aa; BGB § 307
Späteintritt in die Pflichtversicherung ist ein sachlicher Grund für einen geringeren Versorgungssatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusatzversorgung: Benachteiligung von Versorgungsrentenempfängern durch die Bestimmungen des § 41 Abs. 2 Satz 5 und Abs. 2b Satz 5 VBLS a.F., wonach bei der Ermittlung der Gesamtversorgung ein um ca. 15 % geringerer Brutto- und Nettoversorgungssatz anzuwenden ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 O 389/05
- OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
- BGH, 04.11.2009 - IV ZR 57/07
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1399
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Das Bundesverfassungsgericht hat gemäß Beschluss vom 22. März 2000 in dieser vollen Berücksichtigung der gesetzlichen Rente trotz einer nur hälftigen Anrechnung von Vordienstzeiten einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen, der nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden könne (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341).Bei den Satzungsnormen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
- BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Bei den Satzungsnormen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).Darauf kann sich auch der Kläger als aus der Satzung unmittelbar Berechtigter berufen (vgl. BGHZ 142, 103, 107).
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
cc) Es kann dahin stehen, ob die angegriffenen Satzungsregelungen der Beklagten überhaupt eine (unmittelbare oder mittelbare) Diskriminierung im Sinne von Art. 2 der Richtlinie oder des genannten primärrechtlichen Grundsatzes beinhalten und ob ein Verstoß, läge er vor, dazu führen müsste, sie im Streitfalle unangewendet zu lassen (vgl. etwa den Vorlagebeschluss des BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 - DB 2006, 2524).
- BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02
Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Diskriminierende Satzungsbestimmungen dürfen dann nicht zu Lasten der Betroffenen angewendet werden (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b). - BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02
EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Die Beklagte betreibt ein betriebliches System der sozialen Sicherheit (vgl. die Nachweise bei BGH VersR 2004, 364 unter II 3 b). - OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05
Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Auch eine Feststellungsklage muss sich nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im Ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch einzelne Beziehungen oder Folgen daraus betreffen, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG ZTR 2004, 377 unter I 1 und 2 m.w.N.; Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05 - unter III 1). - BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03
Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Auch eine Feststellungsklage muss sich nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im Ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch einzelne Beziehungen oder Folgen daraus betreffen, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG ZTR 2004, 377 unter I 1 und 2 m.w.N.; Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05 - unter III 1). - EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nicht erst aus der Rahmenrichtlinie selbst, sondern ist als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehen (Urteil vom 22. November 2005 in der Rechtssache Mangold - C-144/04 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21). - BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet Art. 3 Abs. 1 GG, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG NJW 2002, 2543, 2549 unter 2 b m.w.N.). - EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Auch ein Verstoß gegen die zu Art. 119 EGV/141 EG erlassenen Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften führt dazu, dass die nationalen Gerichte den Schutz der Rechte aus Art. 119 EGV/141 EG unmittelbar zu gewährleisten haben (EuGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - Rs C-262/88 - "Barber", EuGHE 1990, I-1889 ff. Rdn. 36-39). - BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04
Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von …
- BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02
Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen …
- EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
Menauer
- BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03
Übergangsversorgung
- BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
- BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02
Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung